Mittwoch, 24. Februar 2016

Wie man sieht...



...sieht man nichts mehr :) Die Einfahrt ist frei. Super!! Danke, liebe Wasserwerke MWA, für die schnelle und unkomplizierte Arbeit.

Zwei Mitarbeiter haben heute das Hinweisschild beiseite geschafft und mir mitgeteilt, dass es nun in die Mitte des Wendekreises kommt, damit es niemanden mehr stört. Ich machte darauf hin einen kleinen Spaziergang zu den anderen Baustellen in dem Wohngebiet und komme ca. 10 Minuten später wieder zurück, da waren die jungen Männer schon weg. Ha, weit und breit kein Hinweisschild. Na, mal sehen, wo wir es wieder finden werden...



Da ist das Hinweisschild noch da...

...und auf einmal nicht mehr.

Dienstag, 23. Februar 2016

Unser Anliegen wird geprüft

Heute bekam ich einen kurzen, aber wichtigen Anruf von Brale, ein Mitarbeiter aus der Planungsabteilung. Er teilte mir mit, dass unser Schreiben ihm vorliegt und er es bearbeiten wird. Er stimmte uns zu, dass der Ablauf unter anderen Umständen hätte laufen sollen. Der Verkäufer hätte uns nicht etwas verkaufen und versprechen dürfen, was nicht planungsrechtlich umzusetzen ist. Der Verkäufer hat nun mal nicht die fachliche Kompetenz und steckt nicht in der Materie. Seine Aussage: "Man kann es dem Kunden nicht servieren und schmackhaft machen und am Ende klappt es nicht" (Zitat sinngemäß). Naja, wie auch immer... Er wird sich um ein Ergebnis bemühen. Dazu hat er den Bebauungsplan angefordert. Er wird ihn einsehen und uns hoffentlich bis Anfang nächster Woche ein Antwort mitteilen. Jedoch gab er weiterhin zu, dass er das mit der Terrassenüberdachung nicht gemacht hätte. Die Lösung könnte unter Umständen nicht umsetzbar sein, da ein Balkon/ eine Terrasse nicht unbedingt zur Geschossflächenberechnung zählt. *Ah ha*...Das muss jetzt alles erst einmal anhand des B-Plans geprüft werden. Da der B-Plan schon etwas älter ist, gilt damaliges Recht.

Eine Prüfung damals zusammen mit einem Architekten oder Bauingenieur wäre unter Umständen angebracht gewesen. Wenn ich daran denke, hätte man ein zweites Gespräch mit dem Architekten und dem Verkäufer zusammen machen können und wäre Punkt für Punkt alles durchgegangen. Aus den einigen Blogs, die ich bereits gelesen habe, habe ich erfahren, dass Architekt und Kunde sich zusammensetzen, Grundrisse zeichnen und der Kunde sich dann entscheiden kann, ob er unterschreibt oder nicht. Die Grundrisse müssten dann natürlich in der Firma bleiben (geistiges Eigentum und so). Das scheint mir eine pragmatischere Lösung zu sein.

Dienstag, 16. Februar 2016

Der Blog hat sich schon gelohnt...

Wow...über 1.000 Besucher waren schon auf unseren Blog... Vielen Dank an alle Leser. Wie ihr vielleicht schon erkennen konntet, haben sich bei uns bereits ein paar bestehende und zukünftige Nachbarn verewigt. Unglaublich, was die modernen Medien so leisten. Da wohnen wir noch nicht mal in unserem neuen Eigenheim und schon kennt man seine Nachbarn; witzig =) Wir konnten dadurch schon einige Erfahrungen austauschen und haben unseren ursprünglich gewollten Drempel von 1,25 m Trockenbau zurück. Die Architektin konnte den Hinweis, den wir von Nadine erhalten haben, umsetzen. Super ;) Danke...

Aber es gibt noch weitere Neuigkeiten: Wir haben jetzt ein Nachtrag bekommen. Die Änderung, die wir im Grundriss vorgenommen hatten, wurden nun neu kalkuliert. Hier haben wir z.B. Fenstergrößen geändert, neue Wände gezogen und natürlich unsere Terrassenüberdachung. Und dann kam der Schock: 13.470€ sollen wir zusätzlich lohnen....Wir waren baff und mussten den Kloß erstmal hinunter schlucken. 10.500€ soll alleine die Terrassenüberdachung kosten. Das ist echt der Hammer.

Folgender Gedanke tat sich jetzt aber auf:
Wir sind zu Brale gegangen, um einen 1,5-geschossiges Haus zu bauen. Eine Drempelerhöhung und ein Zwerchgiebel haben wir zusätzlich in das Angebot aufgenommen. Alle waren glücklich darüber, wir, der Verkäufer und der Mensch hinter den Kulissen, der die Preise für die Sonderwünsche kalkuliert. Wir setzten unser Kürzel unter den Werkvertrag und freuten uns. Tja, jetzt kommt heraus, dass es baurechtlich nicht möglich ist. Damit es wieder passt, wurde die Terrassenüberdachung integriert, und damit haben "wir" einen weiterer Sonderwunsch formuliert. Diesen Sonderwunsch hatten "wir" aber gar nicht; aber er muss sein, damit es von der zuständigen Baubehörde genehmigt wird. So...jetzt sag uns mal einer, was wir machen sollen. Rechtlich dagegen vorgehen? Nein, darauf hätten wir eigentlich keine Lust. Also milderes Mittel, einen Brief schreiben und außergerichtlich eine Einigung herbei führen. Ich setzte mich also ran und formulierte ein zwei-seitiges Dokument, in dem wir dem Chef, Hr. Brandenburg, persönlich unser Problem transparent zu erklären versuchten. Eine gerichtliche Lösung ist nicht unsere Intension und erst ganz am Schluss wollen wir daran denken, aber leider ist die Option nicht gänzlich auszuschließen. Es ist schade, dass man jetzt schon auch nur einen Gedanken darüber verschenken muss, so haben wir uns das nun wirklich nicht gewünscht. Aber leider unabdingbar. Ein Gespräch mit der Architektin oder einem anderen Planer vor Ort hätte einiges geholfen. Hier hätte man unser Angebot sorgfältiger überprüfen können und man hätte bemerkt, dass es so wie wir uns es wünschen nicht möglich ist. Dann hätte man schon vor Vertragsabschluss ein paar Parameter ändern können. Wir haben ja das Glück in einen B-Plan zu bauen und der liegt offen aus; es ist ja nicht so, dass nur wir den einsehen können. (siehe: http://bb-viewer.geobasis-bb.de/ --> hier kann man seine Adresse eingeben und man kann seinen Bodenrichtwert ablesen. Super Instrument, um sich vorab von der Lage ein Bild zu machen)

Aber...erstmal bis zehn zählen...Das Schreiben steht und wurde heute bei Einschreiben abgeschickt. Wir hoffen natürlich sehr, dass es zu einer Einigung kommt, mit der wir leben können....UND was heißt es jetzt wieder für uns??? WARTEN *stöhn* Der Einzug, so man jetzt schon darüber nachdenkt, rutscht immer weiter in den Winter...

Mittwoch, 10. Februar 2016

Eine schwere Geburt...

Das war wirklich eine schwere Geburt. Die letzten zwei Wochen zerrten schon deutlich an unserem Nervenband. Fangen wir von vorne an:

Wir unterschrieben einen Bauwerkvertrag mit einem Haus, das ursprünglich 119m² haben sollte. Wir wollten einen Zwerchspitzgiebel zur Rückseite. Dieser würde uns um die 3-5m² zusätzlich verschaffen. Da wir bei den Bauherren A. und S. das gleiche Haus anschauen konnten, beschlossen wir den Drempel zu erhöhen. Nach Rücksprache mit unserem Verkäufer von EWA Hr. A, teilte er uns mit, dass wir den Drempel auf 1,25m im Rohbau erhöhen konnten. Damit wären es dann im Trockenbau so um den Meter hoch. Somit würden wir wieder mehr Quadratmeter an Wohnfläche gewinnen. Wir freuten uns wahnsinnig über diesen Gedankenkniff, den wir hatten, um so mehr Raum zu schaffen.

Jetzt kommts: Nachdem ich den letzten Post veröffentlichte, lagen der Architektin Fr. R. der Lageplan vor. Sie rief uns an und teilte uns die Hiobsbotschaft mit, dass so, wie wir uns es dachten, nicht gebaut werden darf. Wir dürfen gem. B-Plan nur Eingeschossig bauen. Was bedeutet das für uns? Das haben wir uns auch gefragt und uns mit der Materie beschäftigt. Ein Eingeschosser ist ein Haus mit einer Grundfläche und einem Dach. Dieses darf auch ausgebaut werden, mit der Prämisse, dass die Wohnfläche im DG nicht größer als 2/3 der Grundfläche im EG ist. Wohnfläche im Geschoss wird überall dort erreicht, wo die Raumhöhe höher als 2,30 m ist. Nachdem wir dann ein bisschen gerechnet hatten, kamen wir auf das Ergebnis, dass wir oben rund 7 m² zu viel haben. Wow...verdammt und was nun? Unsere Architektin bestätigte unsere Rechnung und hielt Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde. Diese wiederum teilte ihr mit, dass es definitiv zur Ablehnung kommt, wenn man die Geschossigkeit überschreitet. Sie schickte uns zwei Alternativen.

Die erste sah eine Rückstufung des Drempels bei gleichen Außenmaßen vor. Damit es durchgeht und ein 1,5 Geschosser bleibt, würde der Drempel auf 70 cm Rohbau herabgesetzt. Das würden ca. 50 cm im Fertigbau bedeuten. Zu wenig!

Die zweite Alternative würde die Außenmaße verbreitern. Jeweils um 50 cm. Das wären super Außenmaße. Das Problem allerdings: eine Hausnummer größer im Sortiment von Brale wäre jeweils 38 cm breiter und kostet schon 15.000 € mehr. Somit wären das um die 20.000€ Mehrkosten. Auch das war damit untragbar :(

Was nun? Bungalow? Oh Schreck....

Eine weitere Option bestand in einem seitlichen Erker. Keine Option für uns, das finden wir altbacken. Ich fragte, ob ein Erker in dem Zwerchspitzgiebel möglich ist, der oben dann zurückgesetzt wird und als Balkon ausgekleidet wird. Ja das wäre eine Option...

Fr. R. hatte dann die zündende Idee: Eine Terrassenüberdachung von 3 x 3 m. Reicht das denn aus? Ja, das reicht scheinbar. Damit haben wir unten 9 m ² gewonnen und oben haben wir unseren hohen Drempel zurück....*jeah*

Jetzt heißt es nur noch die Fenster abstimmen und den letzten Feinschliff. Der letzte Entwurf muss dann noch in die Nachkalkulation. Mal schauen, was da für "Mehrkosten" entstehen.

Hier die aktuellen Entwürfe:



EG



DG




Querschnitt